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Indirekteinleiter ist jeder, der sein Abwasser in ein öffentliches Kanalnetz abgibt, d.h. jeder Haushalt, aber auch jeder Industrie- und Gewerbebetrieb.
Für die nicht-häuslichen Einleiter hat der Gesetzgeber gesonderte Anforderungen an die Qualität des Abwassers gestellt. Die Einhaltung dieser Vorgaben überwachen die Mitarbeiter aus dem Bereich Indirekteinleiter.
Sie besuchen die Firmen im Verbandsgebiet, machen sich ein Bild von den abwasserproduzierenden Prozessen, stellen Fragen über besondere Einsatzstoffe und beproben letztendlich das Abwasser, das die Firma verlässt.
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