|

Zertifizierte Fachbetriebe
Sie sind Grundstückseigentümer?
Wenn Sie als Grundstückseigentümer Wasser, Gas, Strom oder Telefon anschließen möchten, stellen Sie zu Recht Qualitätsanforderungen an die Firmen, die die zugehörigen Hausanschlüsse herstellen. Warum stellen Sie diese Anforderungen nicht auch bei Ihrem Kanalhausanschluss? Auch hier gibt es eingeführte bundes- und landesrechtliche Regelungen (DIN-Normen).
Welche Vorteile haben Sie, wenn Sie eine zertifizierte Fachfirma mit Ihrem Kanalhausanschluss beauftragen?
- Für die Qualität des Kanalhausanschlusses steht die ausführende Fachfirma "mit ihrem Namen" ein. Dazu ist sie geschult worden und muss bestimmte Anforderungen hinsichtlich der technischen Ausstattung und der Qualifikation des Personals erfüllen. Dieses wird mit einem Zertifikat bescheinigt.
- Sie als Bauherr ersparen sich die Kosten der Abnahme des Anschlusses in Absprache mit Ihrer Stadt oder Gemeinde und haben ein hohes Maß an Sicherheit, was die Ausführungsqualität angeht.
Als "zertifizierte Fachbetriebe" werden im Verbandsgebiet Firmen anerkannt, die
- ein bundesweit gültiges Zertifikat einer anerkannten Zertifizierungsorganisation haben (z. B. "Güteschutz Kanalbau e.V.") oder
- nach § 13 b Hamburgisches Abwassergesetz zertifiziert sind oder
- erfolgreich einen Zertifizierungslehrgang beim AZV absolviert haben.
 |
 |
 |
 |
 |
Folgende Firmen sind gemäß "Vereinbarung der Mitgliedsgemeinden des AZV Pinneberg über anerkannte Fachbetriebe und Zertifizierungs- organisationen auf dem Gebiet der Grundstücksentwässerung" für das Errichten, Ändern und Abbrechen von Grundstücks- entwässerungsanlagen für die Ableitung von Schmutz und Regenwasser außerhalb von Gebäuden zertifiziert:
Zertifizierte Fachbetriebe |
Fachbetriebe für Herstellung, Sanierung, Dichtheitsprüfung, Inspektion und Reinigung von Abwasseranlagen. Die Betriebe sind mit dem "Gütezeichen Kanalbau" zertifiziert. Zur Suche die Postleitzahl oder Teile davon (z.B. 25) in die Suchmaske eingeben.
www.kanalbau.com |
Fachbetriebe für Herstellung, Sanierung, Dichtheitsprüfung, Inspektion von Grundstücks- entwässerungsanlagen einschließlich Abscheider- und Kleinkläranlagen. Die Betriebe sind nach § 13b des Hamburger Abwassergesetzes zertifiziert. Zur Suche die Liste des gewünschten Ausführungsbereiches öffnen.
www.online-baustellen.de |
 Gruppenbild am Ende des theoretischen Lehrgangs
|
 Die Teilnehmer beim praktischen Lehrgang
|
 Nach bestandener Prüfung werden die Zertifikate überreicht
|
Sie sind Fachfirma und möchten in die Liste der zertifizierten Firmen aufgenommen werden?
Wenn Sie bereits eines der oben genannten Zertifikate besitzen, werden Sie sofort in die Liste der zertifizierten Firmen aufgenommen. Nehmen Sie dazu bitte mit dem jeweiligen Zertifizierer Kontakt auf (siehe oben).
Sie möchten sich zertifzieren lassen? – Dafür bieten wir Ihnen einen Zertifizierungslehrgang an.
Der Lehrgang besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil sowie einer theoretischen und praktischen Prüfung und einer "Begutachtung" der Firma bzw. des Firmengeländes und des Geräts.
Sie finden hier den Antrag auf Zertifizierung
|